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   BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11   

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https://dejure.org/2012,27975
BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11 (https://dejure.org/2012,27975)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2012 - IV B 55/11 (https://dejure.org/2012,27975)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - IV B 55/11 (https://dejure.org/2012,27975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - Prozessurteil statt Sachurteil - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • openjur.de

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG; Prozessurteil statt Sachurteil; Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 116 Abs 6
    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - Prozessurteil statt Sachurteil - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • Bundesfinanzhof

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - Prozessurteil statt Sachurteil - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - Prozessurteil statt Sachurteil - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • rewis.io

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - Prozessurteil statt Sachurteil - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit der Klage gegen einen Feststellungsbescheid hinsichtlich einer voll beendeten Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - Prozessurteil statt Sachurteil - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Auslegung einer Klageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Klage gegen einen Feststellungsbescheid hinsichtlich einer voll beendeten Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung des Prozessführungsrechts der Gesellschafter einer KG entfällt mit "handelsrechtlicher Vollbeendigung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1817
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    b) Nach den vom Senat in seinem Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05 (BFH/NV 2009, 1650; vgl. auch BFH-Beschluss vom 8. Februar 2012 IV B 76/10, BFH/NV 2012, 1172) aufgestellten Grundsätzen erfolgt die Auslegung einer Klageschrift nach den für die Willenserklärungen geltenden Grundsätzen.

    Da in einem solchen Fall für das FA erkennbar war, dass die Klage zulässigerweise nur von den ehemaligen Gesellschaftern der vollbeendeten Gesellschaft erhoben werden konnte, kann die Klage gegen den Wortlaut nur dahin ausgelegt werden, dass sie von einem oder allen ehemaligen Gesellschaftern eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146; BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, und in BFH/NV 2009, 1650).

  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    Dabei sind auch die Umstände heranzuziehen, die nur dem FA als einem Adressaten der Klage (neben dem FG) erkennbar waren (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146).

    Da in einem solchen Fall für das FA erkennbar war, dass die Klage zulässigerweise nur von den ehemaligen Gesellschaftern der vollbeendeten Gesellschaft erhoben werden konnte, kann die Klage gegen den Wortlaut nur dahin ausgelegt werden, dass sie von einem oder allen ehemaligen Gesellschaftern eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146; BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, und in BFH/NV 2009, 1650).

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    Da in einem solchen Fall für das FA erkennbar war, dass die Klage zulässigerweise nur von den ehemaligen Gesellschaftern der vollbeendeten Gesellschaft erhoben werden konnte, kann die Klage gegen den Wortlaut nur dahin ausgelegt werden, dass sie von einem oder allen ehemaligen Gesellschaftern eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146; BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, und in BFH/NV 2009, 1650).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    Erlässt ein FG zu Unrecht ein Prozessurteil, anstatt zur Sache zu entscheiden, liegt darin nach ständiger Rechtsprechung ein die Zulassung der Revision begründender Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschluss vom 23. November 1994 I B 63/94, BFH/NV 1995, 980).
  • BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74

    Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    Die Klagebefugnis einer Personenhandelsgesellschaft erlischt etwa, wenn die Personenhandelsgesellschaft ihre handelsrechtliche Existenz durch Ausscheiden aller Gesellschafter bis auf einen, also durch Anwachsung, verliert (BFH-Urteile vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503; vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    Die Klagebefugnis einer Personenhandelsgesellschaft erlischt etwa, wenn die Personenhandelsgesellschaft ihre handelsrechtliche Existenz durch Ausscheiden aller Gesellschafter bis auf einen, also durch Anwachsung, verliert (BFH-Urteile vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503; vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15).
  • BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    b) Nach den vom Senat in seinem Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05 (BFH/NV 2009, 1650; vgl. auch BFH-Beschluss vom 8. Februar 2012 IV B 76/10, BFH/NV 2012, 1172) aufgestellten Grundsätzen erfolgt die Auslegung einer Klageschrift nach den für die Willenserklärungen geltenden Grundsätzen.
  • BFH, 23.11.1994 - I B 63/94
    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11
    Erlässt ein FG zu Unrecht ein Prozessurteil, anstatt zur Sache zu entscheiden, liegt darin nach ständiger Rechtsprechung ein die Zulassung der Revision begründender Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschluss vom 23. November 1994 I B 63/94, BFH/NV 1995, 980).
  • BFH, 19.12.2013 - IV B 73/13

    Klagebefugnis eines Feststellungsbeteiligten, dem ein Feststellungsbescheid nach

    Erlässt ein FG zu Unrecht ein Prozessurteil, anstatt zur Sache zu entscheiden, liegt darin nach ständiger Rechtsprechung ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 I B 63/94, BFH/NV 1995, 980; vom 17. Juli 2012 IV B 55/11, BFH/NV 2012, 1817).
  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 47/18

    Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die

    aa) Wird namens einer vollbeendeten Personengesellschaft Einspruch gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid eingelegt, ist zu prüfen, ob dieser nicht im Wege der Auslegung als Rechtsmittel der einzelnen Gesellschafter anzusehen ist (z.B. BFH-Urteil vom 01.07.2004 - IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162; BFH-Beschluss vom 17.07.2012 - IV B 55/11, BFH/NV 2012, 1871, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17

    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

    Aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde der GmbH hob der beschließende Senat das Urteil des FG mit Beschluss vom 17. Juli 2012 IV B 55/11 nach § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf und verwies das Verfahren an das FG zurück.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2012 IV B 55/11 unter II.1.

  • BFH, 13.06.2019 - VIII B 146/18

    Klagebefugnis bei Verschmelzung der Personen- auf eine Kapitalgesellschaft und

    Erlässt ein FG zu Unrecht ein Prozessurteil, anstatt zur Sache zu entscheiden, liegt darin nach ständiger Rechtsprechung ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 2012 - IV B 55/11, BFH/NV 2012, 1817).

    Für die Auslegung und Bestimmung der in der Klageschrift genannten Kläger sind alle dem FG und dem Finanzamt bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1817, Rz 14).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - 6 K 6228/08

    Keine Ermittlung des Verkehrswerts eines vom Gesellschafter auf die

    Entgegen der - nur für den Bereich der Betriebssteuern gültigen - Bezeichnung als "Rechtsnachfolger" kann die Klage daher so ausgelegt werden, dass sie von dem Kläger zu 1. als ehemaligem Gesellschafter erhoben worden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Juli 2012 IV B 55/11, BFH/NV 2012, 1817; Urteil vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162).
  • BFH, 21.12.2022 - IV R 27/20

    Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils

    Dabei sind auch Umstände heranzuziehen, die nur dem Beklagten als einem Adressaten der Klage (neben dem FG) erkennbar waren (BFH-Urteil vom 23.04.2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, unter II.1.b [Rz 26]; BFH-Beschluss vom 17.07.2012 - IV B 55/11, Rz 14).
  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden

    Nach unwidersprochen gebliebenem Vortrag verfügt die Klägerin nach wie vor über gemeinschaftliches, zur Verteilung anstehendes und damit einer vollständigen Abwicklung entgegenstehendes Aktivvermögen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2012 IV B 55/11, BFH/NV 2012, 1817; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., Vorb v §§ 723-735 Rn. 2).
  • FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10

    Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen

    Dieses Prozessführungsrecht der Personenhandelsgesellschaft für ihre Gesellschafter und der damit korrespondierende Ausschluss des eigenen Prozessführungsrechts der von dem Feststellungsbescheid betroffenen Personen besteht auch noch fort, wenn die Personenhandelsgesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids bereits aufgelöst ist und sich in Liquidation befindet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2012 IV B 55/11, BFH/NV 2012, 1817).
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